Eckpfeiler für den Ernstfall
Dazu gehören die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsvollmacht, die Patientenverfügung und das Ehegattenvertretungsgesetz.
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt.
In der Patientenverfügung kann man vorab festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Das Ehegattenvertretungsgesetz vom 01.01.2023 berechtigt den Ehegatten die, für seinen erkrankten Partner medizinisch und gesundheitlich notwendigen Maßnahmen, durchzusetzen. Diese Berechtigung gilt für 6 Monate.
Warum ist eine private „finanzielle“ Altersvorsorge sinnvoll?
Verbraucher sollten privat für das Alter vorsorgen, da die gesetzliche Rente alleine nicht ausreichend sein wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Das gesetzliche System der Alterssicherung dient dabei als Fundament für die Altersvorsorge. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden über das Umlageverfahren finanziert: Die aktiven Arbeitnehmer versorgen mit ihren Beiträgen die heutigen Rentner.
Die Bevölkerung altert jedoch, sodass künftig immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Ruheständler aufkommen müssen.
Daher müssen Versicherte zusätzlich Geld ansparen, wenn sie im Alter mehr als eine Grundversorgung wünschen. Als private Altersvorsorge sind dafür neben staatlich geförderten Riester- und Rürup-Verträgen vor allem auch private Rentenversicherungen sinnvoll.
Am besten ist es, Sie informieren sich bei der Deutschen Rentenversicherung,hier der Link:
Hier können die einzelnen Verfügungen heruntereladen werden:
Patentenverfügung (bitte anklicken)
Vollmacht_Vorlage_2023 (bitte anklicken)