Vortrag am 17.06.24 über die Vorsorge für den Ernstfall von Frau Giersberg
In der Veranstaltung des Stadtseniorenrats erläuterte Frau Sabine Giersberg vom Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar vor einem vollbesetzten Bürgersaal die Eckpfeiler der Vorsorge für den Ernstfall, wenn man selbst nicht mehr für sich entscheiden kann. Dazu gehören die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsvollmacht, die Patientenverfügung und das Ehegattenvertretungsgesetz.
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt.
In der Patientenverfügung kann man vorab festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Das Ehegattenvertretungsgesetz vom 01.01.2023 berechtigt den Ehegatten, die, für seinen erkrankten Partner medizinisch und gesundheitlich notwendigen Maßnahmen, durchzusetzen. Diese Berechtigung gilt für 6 Monate.
Frau Giersberg hob die Vorzüge und Nachteile der einzelnen Komponenten hervor und erklärte dazu die rechtlichen Aspekte. Dem interessierten Publikum beantwortete sie sehr viele Fragen. Mit einem ermunternden Schlusswort, sich intensiv mit diesen Themen auseinanderzusetzen, beendete die Vorsitzende des Stadtseniorenrats diese gelungene und gut besuchte Veranstaltung.
Den Vortrag und die einzelnen Dokumente können auf der Homepage des Stadtseniorenrats nachgelesen und heruntergeladen werden unter www.stadtseniorenratwiesloch.de